noch etwas ausführlicher steht es in den UEFA-Regularien:
https://de.uefa.com/MultimediaFiles/Dow ... WNLOAD.pdf
Anhang D – Koeffizientenrangliste
D.3 Berechnung des Verbandskoeffizienten
Für die Berechnung des Verbandskoeffizienten werden die in einer bestimmten
Spielzeit (UEFA Champions League und UEFA Europa League) von allen Vereinen
des betreffenden Verbands gesammelten Punkte zusammengezählt und
anschließend durch die Gesamtzahl der Vereine des Verbands, die an den beiden
entsprechenden UEFA-Klubwettbewerben teilgenommen haben, geteilt.
Es werden folgende Punkte vergeben:
a. 2 Punkte für einen Sieg (1 Punkt bei Qualifikationsspielen und Playoffs);
b. 1 Punkt für ein Unentschieden (0,5 Punkte bei Qualifikationsspielen und
Playoffs);
c. 0 Punkte für eine Niederlage.
Weigert sich ein Verein, an einem UEFA-Wettbewerb teilzunehmen, für den er sich
qualifiziert hat, oder wird er aus dem Wettbewerb ausgeschlossen oder nicht zum
Wettbewerb zugelassen und nicht durch einen anderen Verein desselben
Verbands ersetzt, so wird der Verbandskoeffizient berechnet, indem die
Gesamtzahl der von seinen Vereinen erhaltenen Punkte durch die Anzahl der
Vereine geteilt wird, die der Verband gemäß Eintrittsliste anmelden durfte.
D.4 Berechnung des sportlichen Vereinskoeffizienten
Für die Berechnung des Vereinskoeffizienten werden die von einem Verein in
einer bestimmten Spielzeit (UEFA Champions League und UEFA Europa League)
gesammelten Punkte gemäß unten stehenden Angaben zusammengezählt. Der
sportliche Fünfjahres-Koeffizient eines Vereins entspricht dem Gesamttotal seiner
Koeffizienten aus den fünf Spielzeiten des Referenzzeitraums gemäß Punkt D.2
oder 20 % des Fünfjahres-Koeffizienten seines Verbands, je nachdem, welcher der
beiden Werte höher ist.
D.4.1
In der UEFA Champions League vergebene Punkte
a. Qualifikationsphase und Playoffs
– Vereine, die in der Qualifikationsphase oder den Playoffs der UEFA
Champions League ausscheiden, erhalten Punkte in der UEFA Europa
League (vgl. Punkt D.4.2).
b. Ab der Gruppenphase
– 2 Punkte für einen Sieg;
– 1 Punkt für ein Unentschieden;
– 0 Punkte für eine Niederlage.
D.4.2
In der UEFA Europa League vergebene Punkte
a. Qualifikationsphase und Playoffs
– 0,5 Punkte für jeden Verein, der in der Vorrunde ausscheidet;
– 1 Punkt für jeden Verein, der in der ersten Qualifikationsrunde ausscheidet;
– 1,5 Punkte für jeden Verein, der in der zweiten Qualifikationsrunde
ausscheidet;
– 2 Punkte für jeden Verein, der in der dritten Qualifikationsrunde
ausscheidet;
– 2,5 Punkte für jeden Verein, der in den Playoffs ausscheidet.
b. Ab der Gruppenphase
– 2 Punkte für einen Sieg;
– 1 Punkt für ein Unentschieden;
– 0 Punkte für eine Niederlage.
c. Garantiertes Minimum
Den Vereinen wird in der Gruppenphase der UEFA Europa League ein
Minimum von drei Punkten garantiert, selbst wenn die in dieser
Wettbewerbsphase tatsächlich erreichte Punktzahl geringer ist. Das garantierte
Minimum wird nicht zu den in der Gruppenphase tatsächlich erreichten
Punkten hinzugezählt und wird für die Berechnung des Verbandskoeffizienten
nicht berücksichtigt.