noch etwas ausführlicher steht es in den UEFA-Regularien:
https://de.uefa.com/MultimediaFiles/Dow ... WNLOAD.pdf
Anhang D – Koeffizientenrangliste
D.3   Berechnung des Verbandskoeffizienten
Für die Berechnung des Verbandskoeffizienten werden die in einer bestimmten
Spielzeit (UEFA Champions League und UEFA Europa League) von allen Vereinen
des  betreffenden  Verbands  gesammelten  Punkte  zusammengezählt  und
anschließend durch die Gesamtzahl der Vereine des Verbands, die an den beiden
entsprechenden UEFA-Klubwettbewerben teilgenommen haben, geteilt.
Es werden folgende Punkte vergeben:
a. 2 Punkte für einen Sieg (1 Punkt bei Qualifikationsspielen und Playoffs);
b. 1  Punkt  für  ein  Unentschieden  (0,5  Punkte  bei  Qualifikationsspielen  und
Playoffs);
c. 0 Punkte für eine Niederlage.
Weigert sich ein Verein, an einem UEFA-Wettbewerb teilzunehmen, für den er sich
qualifiziert hat, oder wird er aus dem Wettbewerb ausgeschlossen oder nicht zum
Wettbewerb  zugelassen  und  nicht  durch  einen  anderen  Verein  desselben
Verbands  ersetzt,  so  wird  der  Verbandskoeffizient  berechnet,  indem  die
Gesamtzahl  der  von  seinen  Vereinen  erhaltenen  Punkte  durch  die  Anzahl  der
Vereine geteilt wird, die der Verband gemäß Eintrittsliste anmelden durfte.
D.4   Berechnung des sportlichen Vereinskoeffizienten
Für  die  Berechnung  des  Vereinskoeffizienten  werden  die  von  einem  Verein  in
einer bestimmten Spielzeit (UEFA Champions League und UEFA Europa League)
gesammelten Punkte gemäß unten stehenden Angaben zusammengezählt. Der
sportliche Fünfjahres-Koeffizient eines Vereins entspricht dem Gesamttotal seiner
Koeffizienten aus den fünf Spielzeiten des Referenzzeitraums gemäß Punkt D.2
oder 20 % des Fünfjahres-Koeffizienten seines Verbands, je nachdem, welcher der
beiden Werte höher ist.
D.4.1
In der UEFA Champions League vergebene Punkte
a. Qualifikationsphase und Playoffs
–  Vereine,  die  in  der  Qualifikationsphase  oder  den  Playoffs  der  UEFA
Champions  League  ausscheiden,  erhalten  Punkte  in  der  UEFA  Europa
League (vgl. Punkt D.4.2).
b. Ab der Gruppenphase
–  2 Punkte für einen Sieg;
–  1 Punkt für ein Unentschieden;
–  0 Punkte für eine Niederlage.
D.4.2
In der UEFA Europa League vergebene Punkte
a. Qualifikationsphase und Playoffs
–  0,5 Punkte für jeden Verein, der in der Vorrunde ausscheidet;
–  1 Punkt für jeden Verein, der in der ersten Qualifikationsrunde ausscheidet;
–  1,5  Punkte  für  jeden  Verein,  der  in  der  zweiten  Qualifikationsrunde
ausscheidet;
–  2  Punkte  für  jeden  Verein,  der  in  der  dritten  Qualifikationsrunde
ausscheidet;
–  2,5 Punkte für jeden Verein, der in den Playoffs ausscheidet.
b. Ab der Gruppenphase
–  2 Punkte für einen Sieg;
–  1 Punkt für ein Unentschieden;
–  0 Punkte für eine Niederlage.
c. Garantiertes Minimum
Den  Vereinen  wird  in  der  Gruppenphase  der  UEFA  Europa  League  ein
Minimum  von  drei  Punkten  garantiert,  selbst  wenn  die  in  dieser
Wettbewerbsphase tatsächlich erreichte Punktzahl geringer ist. Das garantierte
Minimum  wird  nicht  zu  den  in  der  Gruppenphase  tatsächlich  erreichten
Punkten hinzugezählt und wird für die Berechnung des Verbandskoeffizienten
nicht berücksichtigt.