Da das der erste Beitrag ist, will ich erst einmal den Stand der Dinge zu 50+1 soweit mir die Fakten bekannt sind aufschreiben. Damit wir auch von der gleichen Grundlage ausgehen. In einem weiteren Beitrag würde ich dann die aktuellesten Neuerungen aus der Presse notieren.
Was ist 50+1?
Die Grundlagen finden sich in der Satzung des DFB sowie in den Statuten der DFL.
Der DFB hat ganz grundsätzlich hier die Funktion des Dachverbandes. Ihm sind wiederum die Regional- sowie die Landesverbände zugehörig. D. h. die Vereine in den verschiedenen Ligen (wobei die 1. und 2. Bundesliga wieder einen besonderen Status haben) sind nur indirekt beim DFB Mitglied. Sehr wohl aber in ihren Landesverbänden. Prinzipiell wäre es denkbar, dass einzelne Vereine keinem Landesverband angehören bzw. einen eigenen Verband hätten. In einigen Sportarten ist dies durchaus nichts ungewöhnliches, dass Wettkämpfe und auch Weltmeister-Titel nach Verband vergeben werden. Somit also auch mehrere Weltmeister herum laufen. ^^ Und dann sind auch andere Reglements möglich. Nur gibt es solche Entwicklungen beim Fussball nicht. Oder besser gesagt, nicht in relevantem Ausmaß. Durch das Nicht-Vorhanden-Sein anderer nennenswerter Verbände im Fussball ist die Satzung des DFB für den Spitzenfussball in Deutschland natürlich sehr relvevant.
Der Status der 1. Bundesliga, wie auch 2. Bundesliga ist ebenfalls hier aufgeführt. In §16 Allgemeine Bestimmungen steht:
Dieser Ligaverband, von dem die DFL eine 100%-Tochter ist, ist ebenfalls Mitglied beim DFB und hat in den Paragraphen 16a bis 16d der DFB-Satzung, eigene Bestimmungen. Dazu kommt aber, dass auch der Ligaverband, natürlich, seine eigenen Statuten hat, die ich zu disem Thema weiter unten noch zitieren werde. Kommen wir aber erst mal zu 50+1 in der DFB-Satzung.Der Ligaverband ist der Zusammenschluss der lizensierten Vereine und Kaptialgesellschaften der Bundesliga und der 2. Bundesliga.
Der Passus zu 50+1 findet sich in der DFB-Satzung unter Punkt IV. Besondere Rechte und Plflichten des Ligaverbandes und seiner Mitglieder, der §16c. Hier finden sich die wichtigen Punkte.
Ich sage es jetzt mit eigenen Worten und stark vereinfacht als Ergänzung: Ein Verein kann durchaus unter bestimmten Umständen weniger, sogar deutlich weniger als 50% Anteile an seiner eigenen Kapitalgesellschaft halten, aber er muss zwangsläufig eine Mehrheit der Stimmenanteile besitzen.2. Eine Kapitalgesellschaft kann nur eine Lizenz für die Lizenzligen und damit die Mitgliedschaft im Ligaverband erwerben, wenn ein Verein mehrheitlich an ihr beteiligt ist, der über eine eigene Fußballabteilung verfügt und der im Zeitpunkt, in dem sie sich erstmals für eine Lizenz bewirbt, sportlich für die Teilnahme an einer Lizenzliga qualifiziert ist.
Der Verein ("Mutterverein") ist an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ("Tochtergesellschaft"), wenn er über 50 % der Stimmenanteile zuzüglich mindestens eines weiteren Stimmenanteils in der Versammlung der Anteilseigner verfügt.
Bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien muss der Mutterverein oder eine von ihm zu 100 % beherrschte Tochter die Stellung des Komplementärs haben. In diesem Fall genügt ein Stimmenanteil des Muttervereins von weniger als 50 %, wenn auf andere Weise sichergestellt ist, dass er eine vergleichbare Stellung hat, wie ein an der Tochtergesellschaft mehrheitlich beteiligter Gesellschafter. Dies setzt insbesondere voraus, dass dem Komplementär die kraft Gesetzes eingeräumte Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis uneingeschränkt zusteht.
Die Satzung der DFL liest sich fast wortgleich. Dies ist im § 8 Erwerb und Ende der Mitgliedschaft zu lesen:
Auch dieser zweite Absatz findet sich so in etwa beim DFB wieder. Im aktuellsten Fall, Hannover 96, hätte der Umstand des erheblichen förderns, welches hier ja gar nicht klar definiert ist, ein Kackpunkt werden können. Klar ist hier aber, dass trotz 20 Jahre Förderung eines Vereines aktuell kein Automatismus eintritt, dass ein Verein auf jeden Fall übernommen werden kann. Die Entscheidung liegt bei der DFL und sie kann dies eben auch verwehren. Über die Ausnahmeregelung würd ich in einem späteren Post mal genauer eingehen, nämlich dann, wenn ich was zu der Entwicklung im Kind und Hannover sowie überhaupt auch interessanten Aussagen in diesem Jahr schreibe.2. Ein Verein kann nur eine Lizenz für die Lizenzligen und damit die Mitgliedschaft im DFL e.V. erwerben, wenn er rechtlich unabhängig ist, d.h. auf ihn kein Rechtsträger einen rechtlich beherrschenden oder mit beherrschenden Einfluss ausüben kann, über eine
eigene Fußballabteilung verfügt und sportlich für die Teilnahme an einer Lizenzliga qualifiziert ist.
Ausnahmen vom Erfordernis der rechtlichen Unabhängigkeit können nur bewilligt werden, wenn der betreffende Rechtsträger seit
mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Vereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat. Über die Bewilligung von Ausnahmen entscheidet das Präsidium des DFL e.V. Die Bewilligung setzt voraus, dass der betreffende Rechtsträger in Zukunft den Amateurfußballsport in bisherigem Ausmaß weiter fördert.
DFB und DFL sind sich in diesen Punkten also sehr einig. Was man im Rahmen dieser Regelungen aber sagen muss, wobei ich glaube, das ist den Usern dieses Forums wohl klar, in anderen Foren bin ich mir da nicht so sicher, ist, dass es unter diesen gegebenen Voraussetzungen natürlich möglich ist Anteile einer Kaptialgesellschaft, eines Fussballvereins, zu erwerben. Es geht sogar noch weiter. Man kann sogar eine deutliche Mehrheit an Anteilen dieser Gesellschaft erwerben. Bestes Beispiel ist der FC Augsburg. Bis ich hier recherchierte wusste ich nicht, dass 99% der Kapitalanteile (der FC Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA) einem Konsortium um Herrn Klaus Hoffman gehören. Das geht, weil diese die Form einer Kommanditgesellschaft gewählt haben. Der Verein hat aber 100% der Stimmen über die FCA Beteiligungs GmbH, was ja nach den Vorgaben von DFB und DFL möglich ist.3. Eine Kapitalgesellschaft kann nur eine Lizenz für die Lizenzligen und damit die Mitgliedschaft im DFL e.V. erwerben, wenn ein Verein mehrheitlich an ihr beteiligt ist, der über eine eigene Fußballabteilung verfügt, und der im Zeitpunkt, in dem sie sich erstmals für eine Lizenz bewirbt, sportlich für die Teilnahme an einer Lizenzliga qualifiziert ist. Der Verein („Mutterverein“) muss rechtlich unabhängig im Sinn des § 8 Nr. 2 sein.
Der Mutterverein ist an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt („Kapitalgesellschaft“), wenn er über 50 % der Stimmenanteile zuzüglich mindestens eines weiteren Stimmenanteils in der Versammlung der Anteilseigner verfügt. Bei der
Kommanditgesellschaft auf Aktien muss der Mutterverein oder eine von ihm zu 100 % beherrschte Tochter die Stellung des Komplementärs haben. In diesem Fall genügt ein Stimmenanteil des Muttervereins von weniger als 50 %, wenn auf andere Weise
sichergestellt ist, dass er eine vergleichbare Stellung hat wie ein an der Kapitalgesellschaft mehrheitlich beteiligter Gesellschafter. Dies setzt insbesondere voraus, dass dem Komplementär die kraft Gesetzes eingeräumte Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis uneingeschränkt zusteht.
Borussia Dortmund ist ein anders Beispiel. Der Verein Borussia Dortmund hält an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA nur 5,53%. Der Rest ist in Streubesitz oder gehört bekannten BvB-Investoren und Sponsoren wie Evonik, Puma oder Signal Iduna. Und, ach ja, es gibt einen Herrn Bernd Geske, der nach und nach seinen Aktienanteil auf über 20% schraubte. Ich hatte überhaupt keine Ahnung, wer das war. Laut Bericht, den ich mit seinem Namen verlinkt habe, ist es ein vermögender Fan, der dies tatsächlich aus Verbundenheit zu seinem Verein macht. Wie beim FC Augsburg hat aber auch Borussia Dortmund 100% der Stimmen über die gleiche Art von GmbH.
Ich könnte nun alle Vereine durchgehen. Das muss ich aber nicht, weil das Wikipedia bereits getan hat: Hier ist der Link zur 50+1 - Seite beim großen Online-Lexikon. Ich fand es spannend hier mal zu stöbern. Ein doch schon größerer Teil der "Vereine" hat andere Gesellschafter mit im Boot und das bereits bei den heute bestehenden Regelungen. Es sind natürlich nicht die *Achtung Klischee!* Oligarchen, Scheichs oder China-Groups, welche die Vereine spätestens in 4 Jahren im CL-Finale sehen wollen. Es sind auch nicht die Art von Investoren, welche den Klub komplett transformieren wollen. Einzig vielleicht RaBa Leipzig, welche den Verein aber ja auch neu gründeten. Die anderen "Paradebeispiele" wie Leverkusen, Wolfsburg oder Hoffenheim haben ihre jeweils eigenen Hintergrundgeschichten. Aber das würde ich dann die Tage mal posten.